Rechtsprechung
OLG Köln, 28.06.2006 - 16 W 15/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile durch ein inländisches Gericht; Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung unter Berufung auf Unterschiede zur jeweils ausländischen Rechtsordnung; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Grundsatz ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVVO Art. 34 Nr. 1; AVAG § 12 Abs. 1
Kein Verstoß gegen den ordre public bei Verurteilung zu einem Schadensersatzanspruch wegen mißbräuchlichen Verfahrens nach luxemburgischem Prozessrecht; Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.01.2006 - 3 O 526/05
- OLG Köln, 28.06.2006 - 16 W 15/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des …
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 16 W 15/06
Ein Verstoß gegen ordre public ist lediglich dann anzunehmen, wenn das Verfahren des ausländischen Gerichts von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrens in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung die Entscheidung nicht als "in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen" angesehen werden kann (BGH, Beschluss v. 21.03.1990, NJW 1990, 2201;… Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., Anh 1 Art. 34 EuGVVO Rn. 11). - OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06
Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten …
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 16 W 15/06
Es ist bereits fraglich, ob § 12 Abs. 1 AVAG - trotz Nichtaufnahme in den Ausnahmekatalog des § 55 Abs. 1 AVAG - angesichts der eindeutigen Regelung von Art. 45 Abs. 1, 2 EuGVVO und angesichts der Klarstellung in § 1 Abs. 2 S. 1 AVAG im Verfahren nach Art. 38 ff. EuGVVO überhaupt Anwendung finden kann oder ob zumindest eine einschränkende Auslegung geboten ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.02.2006, Rpfleger 2006, 262).
- OLG Schleswig, 12.08.2009 - 16 W 72/09
Rechtszug bei Streitwertbeschwerden
Nächsthöheres Gericht in diesem Sinne ist das Oberlandesgericht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. März 2006 - 16 W 15/06 - OLG Celle OLGR 2007, 198).